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Überschwemmungsschaden durch Rohrbruch
Wird durch den Bruch einer von den Stadtwerken betriebenen Wasserversorgungsleitung ein Privatgrundstück überschwemmt, so haben die Stadtwerke für die Schäden des Eigentümers oder Grundstücksnutzers einen angemessenen Schadensersatz zu leisten.
Urteil des BGH vom 30.05.2003
V ZR 37/02
NJW 2003, 2377