Ghostraider
Naja, manchmal haben wir Männer auch Recht, Gelle?
Hier zwei Urteile, einmal zu einer Markise und einmal zur Bastmatte.
Markisen
Mieter dürfen an ihrem Balkon keine Verglasungen oder Markisen auf eigene Faust anbringen. Dabei handelt es sich um eine bauliche Veränderung, so ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts in München (Az.: 2 Z BR 123/97 und 2 Z BR 34/95).
Solche baulichen Veränderungen seien ohne Genehmigung des Hauseigentümers nicht zulässig.
Sichtschutz
Anders sehe das bei einem Sichtschutz an der Balkonbrüstung aus. Mieter dürften eine derartige Verkleidung etwa aus Bast anbringen, vorausgesetzt sie ist nicht höher als das Geländer, so das Amtsgericht Köln (Az.: 212 C 124/9 . Die Verkleidung dürfe die Außenfassade des Hauses jedoch nicht verunstalten. Vor allem müsse sie farblich mit ihr harmonieren.
Gruß
ghost
RedFlyingAngel
Mensch dann hatte ich ja echt fast recht
Das mit der Markise war mir klar.
Naja aber ob es die Außenfassade verunstaltet liegt ja eigentlich im Auge des Betrachters aber wegen der Farbe werde ich mal nachfragen aber so ein Helles Braun bzw. Gelb passt ja in meinen Männer Augen eigentlich zu fast allem von daher
Danke für deine Antwort.
Mach weiter so!