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RedFlyingAngel hat diese Frage gestellt
Hallo ihr lieben,

also ich habe da mal eine kleine Frage an euch wo ich mir nicht ganz sicher bin. Eine Freundin meiner Frau fragte mich ebend gerade ob sie am Balkon geländer eine Strohmatte anbringen kann damit niemand genau auf den Balkon bzw. das was da drauf ist blicken kann nun meine Frage ist das erlaubt?

Also ich bin der Meinung dass des erlaubt ist da es das gesamtbild des Hauses nicht verschändelt und der Balkon ja zu dem gemieteten Räumen gehört. Aber sicher bin ich mir nicht ganz deswegen auch meine Frage ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß
Tobi alias RedFlyingAngel

2 Kommentare zu „Strohmatte als Sichtblende am Balkon”

Ghostraider Experte!

Naja, manchmal haben wir Männer auch Recht, Gelle?

Hier zwei Urteile, einmal zu einer Markise und einmal zur Bastmatte.

Markisen

Mieter dürfen an ihrem Balkon keine Verglasungen oder Markisen auf eigene Faust anbringen. Dabei handelt es sich um eine bauliche Veränderung, so ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts in München (Az.: 2 Z BR 123/97 und 2 Z BR 34/95).

Solche baulichen Veränderungen seien ohne Genehmigung des Hauseigentümers nicht zulässig.

Sichtschutz

Anders sehe das bei einem Sichtschutz an der Balkonbrüstung aus. Mieter dürften eine derartige Verkleidung etwa aus Bast anbringen, vorausgesetzt sie ist nicht höher als das Geländer, so das Amtsgericht Köln (Az.: 212 C 124/9 8) . Die Verkleidung dürfe die Außenfassade des Hauses jedoch nicht verunstalten. Vor allem müsse sie farblich mit ihr harmonieren.


Gruß
ghost

RedFlyingAngel

Mensch dann hatte ich ja echt fast recht :)

Das mit der Markise war mir klar.

Naja aber ob es die Außenfassade verunstaltet liegt ja eigentlich im Auge des Betrachters aber wegen der Farbe werde ich mal nachfragen aber so ein Helles Braun bzw. Gelb passt ja in meinen Männer Augen eigentlich zu fast allem von daher :D

Danke für deine Antwort.

Mach weiter so!

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