Der_Mario
Nach dem am 1. Juni 2005 in Kraft getretenen Gesetz über Kündigungsfristen für so genannte Altmietverträge (Wohnraum), gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 1.9.2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren.
(Art. 229 EGBGB § 3 Nr. 10)
Also gilt auch für Dich: Wenn Du kündigen willst, gilt die 3-monatige Kündigungsfrist.