Forseti 24.01.2012 19:40
Wenn das örtliche Gesundheitsamt (Amtsarzt) eine starke Gesundheitsgefährdung feststellt, dann wird der fristlosen Kündigung nichts mehr im Wege stehen. Es muss aber der Amtsarzt und nicht der nette Doktor von nebenan sein.
Bladder 25.01.2012 03:24
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung/Instandsetzung nach § 535 BGB verantwortlich.
Weiterhin ist der Vermieter in der Beweispflicht, dass der Schimmel durch falsches Wohnverhalten des Mieters entsteht/entstanden ist.
Die einfache und gängige Aussage eines Vermieters "mehr lüften/heizen" genügt mit Sicherheit nicht. Regelmäßig hat der Vermieter seine Behauptung über ein gerichtsfestes Gutachten zu beweisen.
Viel zu oft stellt sich dann heraus, dass übermäßige und falsche Dämmung und der erforderliche Luftaustausch in der Bausubstanz den Schimmel beflügeln.
Wenn ein Mieter nach seiner Meinung sein Lüftungsverhalten ordentlich versieht, dann könnte er ohne weiters eine Mietminderung und mit amtsärztlicher Unterstützung sogar eine fristlose Kündigung durchsetzen.