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Noka hat diese Frage gestellt
Wir haben Schimmel in der Wohnung und lüften aber jeden Tag mind. 2mal 10min (oder länger). Unser Vermieter macht uns für die Feuchtigkeit in der Wohnung verantwortlich und denkt gar nicht daran entwas gegen den Schimmel zu unternehmen (verlangt von uns, dass wir den Schimmel beseitigen). Die erste Reaktion der Vermieterin war sogar: "Streicht drüber und zieht aus, dann kann der Nächste rein!" Unsere Wände sind viel zu kalt und der Vermieter verlangt von uns noch länger zu lüften und "heizen, heizen, heizen". Desweiteren habe ich heute einen Allergietest auf Schimmel gemacht da ich hier immer niesen muss und meine Nase läuft. Der Test ist positiv ausgefallen, d.h. für mich ich das Leben in dieser Wohnung sogar gesundheitsgefährdend. Wir haben schon versucht in Ruhe mit den Vermietern zu reden und sie darum zu bitten uns eventuell die Kündigungsfrist zu verkürzen, aber das stößt nur auf laute Antworten......Was können wir tun????

2 Kommentare zu „Wir wollen RAUS!”

Forseti Experte! 24.01.2012 19:40

Wenn das örtliche Gesundheitsamt (Amtsarzt) eine starke Gesundheitsgefährdung feststellt, dann wird der fristlosen Kündigung nichts mehr im Wege stehen. Es muss aber der Amtsarzt und nicht der nette Doktor von nebenan sein.

Bladder Experte! 25.01.2012 03:24

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung/Instandsetzung nach § 535 BGB verantwortlich.

Weiterhin ist der Vermieter in der Beweispflicht, dass der Schimmel durch falsches Wohnverhalten des Mieters entsteht/entstanden ist.

Die einfache und gängige Aussage eines Vermieters "mehr lüften/heizen" genügt mit Sicherheit nicht. Regelmäßig hat der Vermieter seine Behauptung über ein gerichtsfestes Gutachten zu beweisen.
Viel zu oft stellt sich dann heraus, dass übermäßige und falsche Dämmung und der erforderliche Luftaustausch in der Bausubstanz den Schimmel beflügeln.

Wenn ein Mieter nach seiner Meinung sein Lüftungsverhalten ordentlich versieht, dann könnte er ohne weiters eine Mietminderung und mit amtsärztlicher Unterstützung sogar eine fristlose Kündigung durchsetzen.

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