Susanne
Wenn diese Vorgehensweise der Pauschale im Mietvertrag vereinbart ist, ist der Vermieter Dein Ansprechpartner und muss für ausbleibende Zahlungen haften. Das macht aber nur insofern Sinn, dass der Zähler auch auf den VM angemeldet ist...eine andere Lösung kann ich mir bei der von Dir genannten Kostellation auch gar nicht vorstellen. Frag den Versorger, wer Vertragspartner ist. Leerstand hat grundsätzlich der Vermieter zu vertreten und auch zu bezahlen.
Wehr
Danke für die Antwort Susanne!
Im Mitetvertrag steht zu den Stromkosten nur:" Die Stromkosten innerhalb der Wohnung werden untereinander abgerechtnet."
Wer Vertragspartner mit den Stadtwerken ist weiß ich nicht, ich weiß nur dass keiner aus der WG jemals bei den Stadtwerken war um was zu unterschreinen.
Susanne
Steht das wirklich so im Mietvertrag? Was für ein Stümperkram. Das würde aber m.E. bedeuten, dass einer der Mieter den Vertrag mit den Stadtwerken hat, denn richtigerweise müsste sonst der Vermieter auch über die Stromkosten abrechnen. "Die Stromkosten werden unter den Bewohner geteilt." erscheint mir da doch sinnvoller.
Wehr
Ja das steht da wirklich so drin.
Die Rechnung von den Stadtwerken wird direckt an uns geschickt aber auf einen Namen den es gar nicht gibt und ich binn sicher dass keiner einen Vertrag mit den Stadtwerken gschlossen hat. Sorry aber was heißt "m.E."?
Susanne
=meines Erachtens= Imho/imo
Sorry, aber so eine Konstellation bei einer Nicht-WG ist mir nicht geläufig, besonders fällt mir nun nicht ein, wie Du Dich wehren kannst.
Entweder vom Anwalt beraten lassen oder bei www.frag-einen-anwalt.de gegen geringe Gebühr einfache Frage stellen.
Möglicherweise ist diese vertragliche Klausel, mit Fremden "untereinander abzurechnen", nicht gültig, weil ein Vertrag zu Lasten Dritter nicht möglich ist.
Es ist ja auch anzunehmen, dass der, auf den der Zähler gemeldet ist, ehemals mal dort gewohnt hat.
Wehr
Noch mal vielen dank!!!