Susanne
ich hätt da gern mal ein Problem:
[/quote:cc4f1]
Hallo Stefan,
Probleme sind heute aus, wie wärs mit ein paar Grammatikfehlern???
Ansonsten: Die Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung sind mit Zugang oder einem im Anschreiben genannten Zahlungsziel, meistens 4 Wochen, fällig.
Der VM hätte also im Dezember 2004 Anspruch auf den gesamten Betrag, demnach stehen ihm auch Zinsen zu. Die vereinbarte Ratenzahlung ist reine Kulanz des Vermieters!!! Weiterhin ist zu bedenken, dass die Nachzahlung dadurch entstanden ist, dass Du in 2003 zu wenig Vorauszahlungen geleistet hast und der VM demnach schon in 2003 in Vorkasse gegangen ist.
Hättest Du Dir für die Zahlung einen Kredit nehmen müssen, so wären Dir auch Kosten durch Zinsen entstanden. Der VM ist kein kostengünstiges Kreditinstitut für seine Mieter!