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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Zieht ein Ehe- oder Lebenspartner aus der gemeinsamen Mietwohnung aus, bleibt er dennoch Mietvertragspartner. Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin haftet er auch noch Jahre später für auflaufende Mietschulden des Ex-Partners. Aus der Pflicht zur Mietzahlung kommt der Ausziehende nur heraus, indem er eine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter trifft. Eine einseitige Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags durch den ausziehenden Partner ist dagegen nicht möglich. AZ.: 62 S 457/00 <br />
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Stichwörter: mietschulden + haften

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