Gast
Da auch ein mündlicher Mietvertrag gültig ist, dieser ist mit Ihrer Ex-Freundin geschlossen worden, als diese bei Ihnen zur "Untermiete" eingezogen ist, bleibt Ihnen wohl nur die ordentliche Kündigung - bedenken Sie, Sie sind der Vermieter - und Ihre Ex-Freundin die Mieterin !
Kündigungsfristen beachen ...
Gruß