Ghostraider
Zuerst kommt es darauf an was die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag aussagt. Dies steht über die mündlichen Forderungen des Vermieters.
Hinzu kommt, das eine bei Auszug geforderte Entfernung der Tapeten, einer geforderten Entrenovierung gleich kommt und somit unwirksam ist.
Sollte dies auch noch in der Klausel drin stehen ist die ganze Klausel unwirksam so das Sie nichts machen müssen.
Wenn Sie nun vor einem Jahr die ganze Wohnung renoviert haben brauchen Sie wahrscheinlich auch nichts mehr machen, außer es ist total verwohnt.
Wie gesagt, um etwas genaueres sagen zu können, muss man die ganze Schönheitsreparaturklausel kennen.
Aber wie gesagt das Tapeten abreisen entfällt schon mal.
Gruß
ghost