fin
Wenn der Garten zur eigenen Nutzung mitgemietet wurde (sollte im Mietvertrag stehen), dann darf der Vermieter Ihnen auch nicht vorschreiben was Sie dort machen oder nicht machen sollen.
Nur wenn es um Beschädigungen oder Verwahrlosung des Gartens ginge, dann kann er einschreiten, aber sonst nicht.
FSchieler
Danke.
Habe mich auch bei einem anwalt schlau gemacht, der mir sogar riet, da wir durch eine Halle müßen um in den Garten zu kommen, ein anderes schloß in die tür ztu unserem Garten zu machen. dies wäre mein recht, solange ich es wieder so herstelle wie es war, wobei der vermieter dabeiu nachweisen muß, wie es denn genau war.