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dingsda hat diese Frage gestellt
hallo. Bei uns in der WG haben nur einige zum jahresanfang eine Mieterhöhung wg. gestiegener nebenkosten erhalten. ein teil nicht. Das ist ja nicht unbedingt logisch und wir haben uns überlegt, ob wir eine Nebenkostenabrechnugn verlangen sollen. Der Vermieter hat noch nie eine Abrechnung vorgelegt, da er im Vertrag lediglich einen Gesamtpreis für das Zimmer angibt (ohne kaltmiete), in dem sämtliche NK enthalten sind. Es scheint bei dem Vemieter so zu sein, dass er immer nur bei ein paar leuten die Miete wg. NK erhöht nach einem Jahr oder so, und dann bei den leuten, bei denen er das im jahr davor nicht gemacht hat.
wir wissen im Endeffekt gar nicht, ob wir zuviel oder zuwenig NK bezahlen oder ob es alle Kosten deckt.
Wie kann man da rechtlich argumentieren? ist ein Vermieter auch zu einer NK Abrechnung verpflichtet, wenn er einen sog. warmpreis angibt inkl. NK?

vielen Dank!!
Stichwörter: nk + wg + mieterhöhung

1 Kommentar zu „teilweise Mieterhöhung durch NK”

Ghostraider Experte!

Wenn Nebenkosten pauschal bezahlt werden und der Vermieter hat höhere Kosten wie er mit dem Pauschalbetrag abdecken kann, hat er Pech und muss in die eigene Tasche greifen und dies bezahlen.

Bezahlen Sie aber außerhalb der monatlichen Grundmiete einen Betrag für Nebenkosten, so das es ersichtlich ist das ein bestimmter Betrag nur für Nebenkosten ist, da kann der Vermieter die Nebenkosten erhöhen.

Nebenkosten - Pauschale: Kennen Sie den Unterschied zwischen Vorauszahlung und Pauschale? Von einer Pauschale (oder Umlage) spricht man, wenn neben der Miete ein bestimmter Betrag für bestimmte Betriebskostenarten zu zahlen ist. Eine jährliche Abrechnung mit Nachforderung oder Guthaben gibt es dann nicht. Wenn die Betriebskosten sich erhöhen, kann der Fixbetrag angepasst werden. Eine Vorauszahlung (oder Vorschuss) bedeutet hingegen, dass der Vermieter über die im Abrechnungsjahr angefallenen Kosten nachträglich eine Abrechnung erstellt; der Mieter muss dann nachzahlen oder erhält ein Guthaben erstattet - je nachdem, ob seine Abschläge zu niedrig oder zu hoch waren. Wenn die mietvertragliche Vereinbarung unklar ist, ist von einer Pauschale auszugehen.

Hier mal etwas zu den Nebenkosten.

http://www.mdr.de/escher/1366873-hintergrund-1365601.html

http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Betriebskosten%20Nebenkosten%20Vorauszahlung%20Pauschale%20Abrechnung%20Nachzahlung.htm


Gruß
ghost

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