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Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen. Bin im April 2004 aus meiner Wohnung ausgezogen. Nun bekomme ich vom Hausverwalter ein Schreiben mit "korrigierter Nebenkostenabrechnung für die Jahre 2002 und 2003", für die ich insgesamt 560 Euro nachzahlen soll. Für die 4 Monate des Jahres 2004 soll ich 211 Euro nachträglich zahlen. Weiterhin heißt es, dass ich es bitte nach Möglichkeit belegen möchte falls ich schon Nachzahlungen geleistet haben sollte. Bis wann darf der Vermieter diese korrigierten Abrechnungen rausschicken?!
Anfang 2004 hatten meine Mitmieter und ich uns geweigert die Nebenkostenabrechnung für 2003 zu akzeptieren, da der Hausverwalter (der auch Hausmeister war) horrende Kosten für den Hausmeisterdienst veranschlagt hatte, obwohl niemand in den Genuss seiner Dienste kam (monatelang keine Glühbirnen ausgewechselt, kein Winterdienst, ein Mieter besaß einen Generalschlüssel, was er dem Hausverwalter auch mitteilte - nach 4 Monaten und zig Telefonaten seitens des Mieters(!) wurde dieser dann endlich ausgetauscht ). Hat dieser Einspruch beim Vermieter und die Bitte um Prüfung dieses Postens Einfluß auf die verspätete Nebenkostenabrechnung?
Es wäre unheimlich nett wenn mir jemand ein paar Tipps geben könnte was zu tun ist.
Winterliche Grüße,
Ellen