Susanne
Für Instandhaltung und Instandsetzung von Mietsachen ist grundsätzlich der Vermieter zuständig, sprich: ist der Teppich alt und schwer abgewohnt muss halt ein neuer her bzw. stellt der Zustand einen Mangel dar.
Wenn Du den alten Teppich wieder reinlegst bei Auszug spricht nichts dagegen, dass Du einen neuen Teppich kaufst. Der ist dann Dein Eigentum und den kannst Du dann auch mitnehmen bei Auszug. Allerdings berechtigt Dich das zur Mietminderung, weil Dein Mietvertrag ja auf einer Wohnung mit Teppich beruht.
Ghostraider
Mist, jetzt hast Du auf solch eine Beule getreten und leider ist dadurch ein Loch reingetreten worden.
Sch....e jetzt ist der Teppich kaputt und der Vermieter kommt nicht mehr drum herum und muss einen neuen legen lassen. )))
Gruß
ghost