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Gargoyle hat diese Frage gestellt
Hallo, wahrscheinlich die 100. Frage zum Thema, aber ich konnte keine Antwort zum Thema finden, die auf meine Situation passt.

Ich wohne in einer Wohnung, die ca 1995 gebaut wurde. Der Teppich stammt aus dieser ZEit, ist hellgrau, wurde von zwei Vormietern professionell gereinigt, d. h. keinerlei schmutzabweisende Eigenschaften mehr. Nun ist er durch übliche "Bewohnung" meinerseits seit zwei Jahren nicht hübhscher geworden, schlägt teilweise Beulen, löst sich vom Untergrund sieht einfach schmuddelig aus. Ein zarter Hinweis meinerseits an die Vermieterin wurde mit einem "vielleicht kann man eine Leiste drüber machen" beantwortet. heißt soviel wie, erneuern möchte sie eigentlich nicht.
Wir haben soweit ein gutes Verhältnis, daher möchte ich nicht mit Mietminderung drohen. Kann ich den Teppich selbst rausmachen, einen anderen reinlegen und bei Auszug einfach den alten wieder rein machen? Oder gibt es jemanden, der eine ähnliche Situation schon mal hatte und Tipps geben kann?
Stichwörter: alter Teppich

2 Kommentare zu „Teppichboden die 100.”

Susanne Experte!

Für Instandhaltung und Instandsetzung von Mietsachen ist grundsätzlich der Vermieter zuständig, sprich: ist der Teppich alt und schwer abgewohnt muss halt ein neuer her bzw. stellt der Zustand einen Mangel dar.

Wenn Du den alten Teppich wieder reinlegst bei Auszug spricht nichts dagegen, dass Du einen neuen Teppich kaufst. Der ist dann Dein Eigentum und den kannst Du dann auch mitnehmen bei Auszug. Allerdings berechtigt Dich das zur Mietminderung, weil Dein Mietvertrag ja auf einer Wohnung mit Teppich beruht.

Ghostraider Experte!

Mist, jetzt hast Du auf solch eine Beule getreten und leider ist dadurch ein Loch reingetreten worden.
Sch....e jetzt ist der Teppich kaputt und der Vermieter kommt nicht mehr drum herum und muss einen neuen legen lassen. :-) )))

Gruß
ghost

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