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ViperEssen hat diese Frage gestellt
Hallo !

Ich habe folgendes Problem und weiss nicht mehr weiter ! Ich habe nun fast ein Jahr mit meiner Freundin und ihrem Kind zusammen gewohnt. Den Mietvertrag haben beide unterschrieben. Von der Miete hat sie ca. 65% übernommen und ich den Rest + Nebenkosten etc. . Ausser nach der Trennung. Da habe ich den kompletten Betrag der Miete gezahlt und die Nebenkosten wie Telefon,GEZ,Strom bezahlt.Seid einigen Tagen ist nun meine Ex-Freundin aus der Wohnung raus hat nur noch ihre Möbel und diverse private Sachen in der Wohnung. Ich wollte wissen was nun meine Rechte für die Wohnung sind ??? Darf ich ihr den Zutritt zur Wohnung verbieten ? Darf ich eventuell das Schloss auswechseln ? Muss die Miete von beiden geteilt werden ? Muss die Kaution geteilkt werden (noch nicht bezahlt) Darf ich ihr den Schlüssel zur Wohnung abnehmen ?

1 Kommentar zu „Trennung Miete zahle ich, was darf ich ?”

Susanne Experte!

Stehen 2 Hauptmieter im Mietvertrag, kann eine Kündigung nur von beiden gemeinsam erfolgen. Keiner von beiden kann aus dem Mietvertrag entlassen werden, wenn nicht alle Vertragsparteien, inklusive Vermieter, dem zustimmen. Beide Hauptmieter haften gesamtschuldnerisch, d.h. jeder haftet für die Gesamtsumme an Miete, der NK und der Kaution- kann also ein Part nicht zahlen, kann der VM vom anderen Hauptmieter die Gesamtsumme verlangen. Dabei ist völlig irrelevant, wer von beiden die Wohnung bewohnt. Der Vermieter kann sich grundsätzlich den rauspicken, bei dem mehr zu holen ist.
Aber auch bei einer gemeinsamen Kündigung kann man nicht darauf bestehen, einen neuen Vertrag mit dem Vermieter zu machen. Es könnte bei einer gemeinsamen Kündigung also auch darauf hinauslaufen, dass die Wohnung weg ist.
Wer allerdings als Hauptmieter gleiche Pflichten hat, der hat auch gleiche Rechte. Insofern kann man dem anderen Hauptmieter nicht die Nutzung der Wohnung verwehren oder ein neues Schloß drauf machen etc.
Stimmt einer der beiden Parteien nicht zu Kündigung zu, muß man denjenigen auf Kündigungszustimmung verklagen. Wozu zu sagen ist, dass hier der Kläger die Erfolgsaussicht hat und der Beklagte im Endeffekt alle Kosten zu übernehmen hätte.

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