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Naitsabes hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir wohnen in einer 30 Jahre alten Wohnanlage.
Alle Wohnungen verfügen über kombinierte Fußboden-/Deckenheizungen.
Eine Regulierbarkeit für jede Wohnung ist nur sehr eingeschränkt über 4 Ventile möglich.
Eine Abrechnung der pro Wohnung anfallenden Heizkosten ist nicht (technisch) möglich.

Aufgrund des Alters der Wohnanlage liegt wohl eine Ausnahme von der grundsätzlichen Verpflichtung vor, jede Wohnung einzeln abzurechnen - So weit so gut.

Wir haben die Heizostenabrechnungen 4 Jahre lang nicht beanstandet und in voller Höhe beglichen.
Nun haben wir festgestellt, dass gemäß Mietspiegel eine Mietminderung von 0,25€/m² möglich wäre.

Diese Mietminderung will der Vermieter nunmehr nur für die Zukunft gewähren - eine rückwirkende Mietanpassung lehnt er mit der Begründung ab, dass "die jetzige Miethöhe verbindlich mit ihm vereinbart wurde und die eingeschr. Regulierbarkeit keinen neuen Sachverhalt darstellt".

Ist dieses Vorgehen rechtmäßig ? Kann ich einen Anspruch auf rückwirkende Mietminderung geltend machen ?

Danke für Eure Anmerkungen und Hilfen !
Stichwörter: Regulierbarkeit + heizung

1 Kommentar zu „Heizung nicht regulierbar - Mietminderung ?”

Susanne Experte!

Nein, rückwirkend schon mal gar nicht. Du kannst aber auf jeden Fall von den Heizkosten 15% abziehen, weil nicht nach Verbrauch abgerechnet wird. (http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html)

Du kannst ja auch mal nachprüfen, ob der § 11 Ausnahmen auf Deine Wohnanlage zutrifft.
Ich wüsste allerdings nicht, wer dazu eine Ausnahmegenehmigung ausstellen sollte?(die würde ich mir übrigens mal zeigen lassen, da die Abrechnung nach Verbrauch nach Heizkostenverordnung <strong>gesetzlich</strong> vorgeschrieben ist- WER gibt dann eine Ausnahmegenehmigung? Das Land? Der Bund???)
Ich denke eher mal, der Mieter muss eine Abrechnung nach Verbrauch fordern und der Vermieter muss dann nachweisen, dass er eine Ausnahme nach §11 der HkVo darstellt. Aber einfach so....?

Rückwirkend kannst Du daher alle Heizkostenabrechnungen der Vergangenheit um 15% kürzen und das Geld zurückverlangen, die noch nicht verjährt sind, also nicht älter als 3 Jahre.

Hier zum nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index.html

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