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Anschwärzen beim Chef des Mieters
Schwärzt eine Vermieterin einen Mieter bei seinem Arbeitgeber wegen rückständiger Miete an und verbindet sie den Brief mit persönlichen Diffamierungen, so geht dies „weit über die Verfolgung berechtigter Interessen“ hinaus und rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Mieters. Die Vermieterin hat die dadurch entstandenen Makler- und Umzugskosten zu ersetzen. (Amtsgericht Bonn, 10 C 298/95)