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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wir haben diese Wohnung seit Dez.2003 gemietet. Die Abrechnung für den Dez2003 kam ende Juli letztes Jahr (da müssten wir was nachzahlen). Dieses Jahr warte ich vergeblich auf die Abrechnung. Ich nehme an, dass wenn wir wieder nachzahlen mussten, wäre die Rechnuhg schon längst da.

Es ist so dass ab Jan 2004, Heizungszähler an jedem Heizungskörper eingebaut worden sind, bis dahin haben die Mieter eine Summe pauschal für den Heizungsverbauch zahlen müssen. Ich möchte mal wetten dass sie die Abechnung nicht abschicken, weil wir dann Geld zurück bekommen sollten.
Habe bei der Verwaltungsfirma im Sept angerufen, da hiess es , wir bekommen die Abr. in den "nächsten Tagen". Letzte woche wieder angerufen, dann hiess es "eine Rechnung ist noch nicht da!" Äh..??? Offensichtlich alles Lügerei!
Abgesehen davon ist seit einem Jahr die Wasserpumpe im Keller kaputt. Es kommt ausreichend Wasser bis zum 4.stock, aber normal fliessendes wasser haben wir nicht .Deswegen auch schon mehrmals angerufen, im April hiess es " die neue Pumpe kommt". Und im Okt wusste man wieder gar nichts mehr davon. Dafür aber wurde die Heuzungsanlage letzten Monat ausgetauscht. Also wir haben NICHT gemerkt, dass damit etwas nicht stimmt!

Was soll ich machen? Soll ich mir persönlich die Abrechnung abholen

danke fürs Lesen
Stichwörter: keine + nkabrechnung

2 Kommentare zu „Noch keine NK-Abrechnung für 2004”

Susanne Experte!

Zahlt der Mieter eine Pauschale, wird keine Abrechnung erstellt, demnach hat der Mieter bei einer Pauschale weder Anspruch auf ein Guthaben noch hat der VM Ansprüche auf eine Nachzahlung.
Da aber bereits ein Abrechnung eingetroffen ist, scheint es sich gar nicht um eine Pauschale zu handeln.
Die Abrechnung muss bis zum 31.12.05 eingetroffen sein, wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. (Mal mit der alten Abrechnung vergleichen.)
Geht die Abrechnung später ein muss der Mieter nur zahlen, wenn er die Verspätung nicht verschuldet hat. Eine Verwaltung ist hier Erfüllungsgehilfe des VM. Ergeht aus einer Abrechnung ein Guthaben, so hat der Mieter hier immer Anrecht auf Auszahlung, selbst wenn die Abrechnung verspätet ist,

Also, geht die Abrechnung nach dem 31.12.05 ein, müsst Ihr keine Nachzahlung vornehmen, aber ein Guthaben muss ausbezahlt werden.
Geht keine Abrechnung ein, schriftlich der Verwaltung eine Frist mitteilen und anmelden, dass bei Verzug das Ganze einem Ra übergeben werden wird, dessen Kosten der VM/Verwaltung zu tragen hat und die Abrechnung eingeklagt wird.

Pumpe:

Inwiefern wirkt sich das auf Eure Wohnung aus?

Auf jeden Fall schriftliche Mängelliste an den Vermieter/Verwaltung. Auch reinschreiben, dass der Mangel schon öfter telefonisch gemeldet wurde.
Eine Frist (4Wochen) zur Beseitigung setzen und eine Mietminderung anmelden, falls der Schaden nicht innerhalb der Frist behoben wird. Miete gemindert werden kann seit Eintritt des Mangels. Für die Höhe der Minderung sollte ein Ra konsultiert werden.

sb

Vielen Dank Susanne!

Ich werde genau so handeln.

Mit dem Wasser gehts einigermassen. Problem ist nur beim Duschen schaltet sich der Durchlauferhitzer aus, weil nicht ausreichend wasser da ist.

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