Susanne
So wie ich verstehe verlangst Du lediglich die Arbeiten, die bei Mietvertragsabschluss mit dem Vermieter abgesprochen wurden. Daher solltest Du Dich bei dieser Art von Problemen erneut an den Vermieter wenden.
Ich würde allerdings in Deine Ausführungen weiter interpretieren, dass Du die Wohnung mit einer sog. Pantryküche (Herd/Kühlschrank/Spüle-Kleinkombination) angemietet hast und diese jetzt entfernt wurde. (Absprache?) Wenn jetzt nicht die Möglichkeit besteht einen "normalen"Herd anzuschließen ist das Dein Problem, es gilt der vertragsgemäße Zustand (gemietet wie gesehen), solange keine anderen Nebenabreden getätigt wurden.(durch den VM zugesicherte Eigenschaft)
Dem Hauswart gegenüber würde ich ganz klar mitteilen, dass Du nur auf Arbeiten bestehst, die der Vermieter Dir zugesichert hat und die offenbar in seinen Aufgabenbereich fallen. Wenn er damit überfordert ist, wäre das sein Problem- er solle es unterlassen Dir gegenüber beleidigend zu werden.
Bei diesen Leuten immer kurze und klare Ansagen und Grenzen aufzeigen, wie man das auch bei kleinen Kindern muss.
Wenn ihm sein Job nicht gefällt hätte er ja auch Gehirnchirurg werden können.....*g*
Ghostraider
Wenn Wasserhahn und Abfluss sowie eine Steckdose und Lichtschalter vorhanden sind ist die Pflicht des Eigentümers zur Stellung von Wasser und Strom erfüllt.
Da heutzutage Elektroherde auch über den normalen Stromlauf betrieben werden und somit keine einzelnen Herdplattenabsicherung haben glaube ich nicht das da ein Anspruch drauf besteht.
Sollte kein Gasanschluss vorhanden sein brauch der Vermieter auch keinen legen lassen.
Sollte die Miniküche als Einbauteil ala Einbauküche dastehen ist es wohl auch nicht die Pflicht des Vermieters diese bei jeder Renovierung abzubauen und dahinter zu streichen.
Alles andere was man als Mangel bezeichnen kann würde ich wie schon erwähnt schriftlich mit Fristsetzung dem Vermieter melden.
Dem Hausmeister würde ich ganz höflich und energisch in die Schranken weisen damit er weiß an welcher Adresse er ist.
Gruß
ghost