Berthelstal 23.12.2009 18:23
Dem Ergebnis der Untersuchung können Sie gelassen entgegenblicken.
Wenn es eine Geruchsbelästigung gibt, kann dieser nur über den Schornstein nach außen treten. Bei Hochdruckwetter kann es schon passieren, das die Abgase nicht in die Höhe ziehen können und sich mehr oder minder am Boden ausbreiten. Das ist aber nicht Ihr Problem. Da kann höchstens auf den Vermieter eine bauliche Veränderung zukommen.
Die Kosten für den Schornsteinfeger tragen Sie natürlich nicht. Wer bestellt, bezahlt.