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suffikerstin hat diese Frage gestellt
folgende Sachlage:

Wir haben Ofenheizung und heizen mit Holz und Kohle. Unser Nachbar, der uber uns wohnt, hat sich beim Vermieter wegen Geruchsbelästigung durch unsere Ofennutzung beschwert und Mietminderung durchgesetzt. Mein Vermieter unterstellt mir falsch zu heizen und glaubt mir nicht, dass nur Kohlen und Holz verwendet werden. Wir sind die einzige Wohnung im Seitenfluegel, die noch mit Ofen heizt, ich vermute, dass es am Schornstein/ Abzug liegt, aber das will der Vermieter nicht wahrhaben. Er hat jetzt zumindest den Schornsteinfeger beauftragt, droht mir aber die Kosten selber zu tragen:

"Wir Haben nun den Schornsteinfegermeister und auch den Ofensetzer beauftragt, sollte aber die Ursache nicht unserem Verantwortungsbereich zuzuschreiben sein, werden die anfallenden Kosten Ihnen in Rechnung gestellt."

Ist das rechtens?

1 Kommentar zu „Geruch durch Ofenheizung”

Berthelstal Experte! 23.12.2009 18:23

Dem Ergebnis der Untersuchung können Sie gelassen entgegenblicken.
Wenn es eine Geruchsbelästigung gibt, kann dieser nur über den Schornstein nach außen treten. Bei Hochdruckwetter kann es schon passieren, das die Abgase nicht in die Höhe ziehen können und sich mehr oder minder am Boden ausbreiten. Das ist aber nicht Ihr Problem. Da kann höchstens auf den Vermieter eine bauliche Veränderung zukommen.
Die Kosten für den Schornsteinfeger tragen Sie natürlich nicht. Wer bestellt, bezahlt.

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