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Enomine hat diese Frage gestellt
Hi,

über den Inhalt §§ 573, 573a BGB habe ich mich bereits ausgiebig informiert. Um auf Nummer sicher zu gehen hier aber noch mal die Nachfrage ob ich was übersehen hab.

Würde jemand seit März 2009, also seit 8 Monaten zur Miete 200€ Kalt für 50 qm, also 4€/qm Mieten, seine Miete pünktlich bezahlen, seine Vertragspflichten nicht nicht unerheblich Verletzen, der Vermieter das Gebäude nicht grundsanieren, der Vermieter die Wohnung nicht für Angehörige brauchen und die Wohnung nicht in einer Doppelhaushälfte zusammen mit dem Vermieter liegen:

[INDENT][INDENT][INDENT][INDENT]Kann der Vermieter mit der Hauptbegründung verweisend auf den Mietspiegel dem Mieter kündigen?[/INDENT][/INDENT][/INDENT][/INDENT]
Spielt es eine Rolle ob im Mietvertrag in "§ 20 Weitere Vereinbarungen" wörtlich steht: "Kündigung beiderseit 3 Monate"
bzw. in "§ 2 Mietzeit und ordentliche Kündigung": "Die Kündigungsfrist beträgt für den Mieter 3 Monate, für den Vermieter 3 Monate, wenn [...] weniger 5 Jahre [...]"

Verstehe ich es richtig, dass der Vermieter nach dem Kappungsgesetz im März 2010 eine 20% Erhöhung der Miete von 200€ auf 240€ ankündigen kann, die dann im Juni 2010 wirksam wird?

Welche weiteren Möglichkeiten hat der Vermieter in Bezug auf:
Kündigung, Mieterhöhung, Mietspiegel, Zwangsräumung

Danke - Enomine

4 Kommentare zu „Vermieterkündigung wegen Mietspiegel & weitere Möglichkeiten”

edy Experte! 05.11.2009 20:35

Hallo Enomine,

??????????????
verstehe nur " Bahnhof"

lg
edy

Berthelstal Experte! 05.11.2009 22:25

Sie reden immer von roter Farbe. Ich sehe aber keine ???

bitteumrat Experte! 06.11.2009 08:52

Ähhhm.... du schreibst:

Zitat:
Würde jemand seit März 2009...
Zitat Ende:

Dann kommt erstmal keine Fragestellung ?

200€ für 50 qm² ? Ein Traum! Hier bei uns kriegst du so eine Wohnung nicht unter 450 €!! Das ist ja rattengünstig !

Wenn der dich kündigt dann sag bitte Bescheid, ich nehm die Wohnung sofort, auch für 300 € !!!

Also ich verstehe deine angaben so, das der Vermieter dich kündigen will. Dafür hat er sich an die gesetzlichen und vertraglichen Richtlinien zu halten.
Unter welcher Begründung er dich ordentlich kündigt, ist doch vollkommen egal.

bitteumrat Experte! 06.11.2009 08:53

Ähhhm.... du schreibst:

Zitat:
Würde jemand seit März 2009...
Zitat Ende:

Dann kommt erstmal keine Fragestellung ?

200€ für 50 qm² ? Ein Traum! Hier bei uns kriegst du so eine Wohnung nicht unter 450 €!! Das ist ja rattengünstig !

Wenn der dich kündigt dann sag bitte Bescheid, ich nehm die Wohnung sofort, auch für 300 € !!!

Also ich verstehe deine angaben so, das der Vermieter dich kündigen will. Dafür hat er sich an die gesetzlichen und vertraglichen Richtlinien zu halten.
Unter welcher Begründung er dich ordentlich kündigt, ist doch vollkommen egal.

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