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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin 21 Jahre alt und Studentin (arbeite nebenher), mein Freund ist 20 und macht eine Ausbildung (1. Lehrjahr).

Wir haben uns eine Wohnung angeguckt und auch den Mietvertrag unterschrieben. Der Vermieter hat uns zugesichter, dass im Falle einer Trennung, oder dass wir uns die Wohnung aus irgendwelchen Gründen nicht mehr leisten könnten, kündigen können.
Nun steht allerdings im Mietvertrag drinnen:

"Er läuft auf unbestimmte Zeit. Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von: 2 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."

Heißt das jetzt, dass wir nicht kündigen können????


Zum anderen, der Mietvertrag ist von beiden Parteien unterschrieben, die Hausverwaltung allerdings von meinem Freund nicht (ist als Anhang im Mietvertrag) und dieser ist der 2. Hauptmieter.

Haben wir Chancen noch aus dem Vertrag rauszukommen? Wenn ja, WIE?

Ich hoffe ihr könnt uns schnell helfen.

Danke
Stichwörter: hilfeeeeeeeee

1 Kommentar zu „HILFEEEEEEEEE”

Susanne Experte!

Mit Unterschrift haben beide Parteien, Vermieter und beide Hauptmieter, auf die ordentliche Kündigung für 2 Jahre verzichtet.

Deine 2. Frage verstehe ich nicht. Was hat die Hauptverwaltung nicht von Deinem Freund? Fehlt irgendwie ein Verb oder so....

Egal, was Euch mündlich zugesichert wurde bezüglich einer Kündigung bei Trennung wird später schwer zu beweisen sein:
vom Gesetz her sieht es so aus: einen Vertrag mit 2 Hauptmietern können auch nur beide kündigen. Will das einer von beiden nicht, muss der andere zur Not auf Zustimmung klagen...
Und für den Vermieter sind 2 Hauptmieter immer besser, da er bei Zahlungsausfall immer auf beide zurückgreifen kann, egal ob der Mieter dort noch wohnt oder nicht.

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