Susanne
Mit Unterschrift haben beide Parteien, Vermieter und beide Hauptmieter, auf die ordentliche Kündigung für 2 Jahre verzichtet.
Deine 2. Frage verstehe ich nicht. Was hat die Hauptverwaltung nicht von Deinem Freund? Fehlt irgendwie ein Verb oder so....
Egal, was Euch mündlich zugesichert wurde bezüglich einer Kündigung bei Trennung wird später schwer zu beweisen sein:
vom Gesetz her sieht es so aus: einen Vertrag mit 2 Hauptmietern können auch nur beide kündigen. Will das einer von beiden nicht, muss der andere zur Not auf Zustimmung klagen...
Und für den Vermieter sind 2 Hauptmieter immer besser, da er bei Zahlungsausfall immer auf beide zurückgreifen kann, egal ob der Mieter dort noch wohnt oder nicht.