forsetis 01.08.2013 10:18
Wenn der Vermieter eine andere, sicherere Tür will, dann ist das alleine seine Entscheidung und er trägt die kompletten Kosten. Wenn der Wunsch beim Mieter liegt, dann ist er mindestens anteilmäßig an den Kosten zu beteiligen, vielleicht sogar ganz.
forsetis 05.08.2013 10:21
Nachtrag:
Lese erst jetzt, dass die Frage nichts mit Mietrecht zu tun hat. Als Eigentümer der Wohnung sind Sie an die Beschüsse der WEG und nicht an die Empfehlungen der Hausverwaltung gebunden. Und Ihr Mieter ist dabei außen vor und muss keinen Cent der Maßnahme übernehmen.