Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
christiane_schmidt hat diese Frage gestellt
Guten Abend,
im Haus in dem ich eine vermietete Wohnung besitze wurde eingebrochen. Nun bietet die Hausverwaltung Sicherheitsmaßnahmen für die Wohnungstüren im Haus an.
Meine Frage: Muss ich diese Kosten als Vermieter tragen oder entscheidet der Mieter, ob er die Sicherheitsmßnahmen will und trägt damit auch die Kosten?
Vielen Dank!

2 Kommentare zu „Kosten einer Sicherheitstür Umlagefähig”

forsetis Experte! 01.08.2013 10:18

Wenn der Vermieter eine andere, sicherere Tür will, dann ist das alleine seine Entscheidung und er trägt die kompletten Kosten. Wenn der Wunsch beim Mieter liegt, dann ist er mindestens anteilmäßig an den Kosten zu beteiligen, vielleicht sogar ganz.

forsetis Experte! 05.08.2013 10:21

Nachtrag:

Lese erst jetzt, dass die Frage nichts mit Mietrecht zu tun hat. Als Eigentümer der Wohnung sind Sie an die Beschüsse der WEG und nicht an die Empfehlungen der Hausverwaltung gebunden. Und Ihr Mieter ist dabei außen vor und muss keinen Cent der Maßnahme übernehmen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.