Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
nibrir hat diese Frage gestellt
Ich habe ein etwas komplexeres Problem, werde aber versuchen, den Sachverhalt so genau wie möglich zu schildern:

Wir sind im April dieseen Jahres aus unserer ehemaligen Wohnung ausgezogen, am Samstag, dem 28. Bei der Endabnahme wurden uns unter anderem Mängel zugeschrieben, für die wir schlicht nicht verantwortlich waren (wir hatten ein knappes halbes Jahr in der Wohnung gewohnt), weshalb wir uns weigerten, das Abnahmeprotokoll zu unterschreiben.

Der auf diesen Samstag folgende Montag war der 1. Mai, also ein Feiertag. Am Mittwoch (2. Mai) hatten wir ein Schreiben unseres Vermieters im Briefkasten, in welchem er uns über die Beauftragung einer Renovierungsfirma informierte, die er für den 2. Mai bestellt hatte. Ergo: Da war eine Firma engagiert worden, und wir wurden erst am darauffolgenden Tag darüber informiert. Selbst wenn wir gewollt hätten, hätten wir daggegen überhaupt nichts sagen können, da zu dem Zeitpunkt ja schon alle Messen gesungen waren.
Laut Mietvertrag hätten uns ja sogar noch zwei Tage zugestanden, um die Wohnung selbst zu renovieren - wir zogen schließlich bereits am 28. aus.

Nun, das Ende der Geschichte ist eine Klage über etwa 1500 Euro für Renovierung/Mietausfall sowie Gerichtskosten.

Was können wir tun? Es gibt ja inzwischen auch keinerlei Beweise mehr für die Notwendigkeit

4 Kommentare zu „Vermieter klagt Renovierung ein”

Ghostraider Experte!

Auf zum Anwalt.
Die Weigerung das Abnahmeprotokoll zu unterschreiben bedeutet nicht gleichzeitig die Weigerung die Renovierung nicht durchzuführen.
Anderseits hätte der Vermieter dem Mieter auch noch die Möglichkeit geben müssen selbst einen Kostenvoranschlag einzuholen nach welchem dann abgerechnet wird, wenn der Mieter nicht doch noch selbst renoviert.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Selbst wenn: Erst einmal wäre der Mietvertrag auf eine Klausel zu den Schönheitsreparaturen zu prüfen. Wie auch immer die aussehen sollte, auf was hätte der Vermieter nach 6 Monaten Mietzeit tatsächlich Anspruch???
Ausserdem wurde keine Nachbesserungsfrist gewährt, ist bei Schönheitsreparaturen üblich.
Für ein Übergabeprotokoll gibt es keinen Rechtsanspruch- auf deutsch: weder der Vermieter muss eins machen, noch der Mieter und damit muss auch nichts unterschrieben werden.

nibrir

"schönheitsreperaturen" waren das nicht, wir hatten eben ein paar wände gestrichen, die waren dem vermieter aber nicht "reinweiß" genug. das kann ich auch voll und ganz nachvollziehen; die sahen wirklich scheiße aus ;)
in küche und bad aber haben wir nie auch nur einen spritzer farbe aufgetragen.

was an der sache aber eben das problem ist: uns wurde keine frist gewährt, weil wirklich zehn minuten nach unserem übergabetermin die nachmieterin mit ihrem umzugswagen vor der tür stand und einziehen wollte bzw. auch durfte.

ich als student kann mir jedenfalls nicht einfach mal so 'nen anwalt leisten. wir werden wohl erstmal nur den widerspruch gegen die klage einreichen können und abwarten müssen.

ich weiß auch nicht, wie in solchen fällen die beweislage geregelt wird: eigentlich hat mein vermieter ja überhaupt nichts mehr gegen mich in der hand, da die "schäden" ja bereits beseitigt wurden. dass er fotos gemacht hat, kann ich mir nicht vorstellen. es stehen eben die aussagen von ihm und der nachmieterin gegen unsere.

Ghostraider Experte!

Trotzdem das Geld für den Anwalt fehlt auf zum Anwalt, der wird Sie auch darüber beraten wie er zu seinem Geld kommt. (Beratungsschein vom Gericht)
Wer nicht das Geld für einen Anwalt aufbringen kann kann die Beratungskosten beantragen.
Einfach nachfragen.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.