Susanne
Hallo,
die monatl. Abnutzungsgebühr nennt sich eigentlich Miete <!-- s --><!-- s -->
Hört sich erst mal nach Humbug an, wofür solls denn sein?
Ansonsten gilt: Die Kaution ist für Ansprüche, die sich nach Vertragsende noch aus dem Mietverhältnis ergeben, daher darf sich der VM mit der Abrechnung bis zu 6 Monate Zeit lassen. Üblich ist es, dass er eine angemessene Summe für evtl. anfallenden Nachzahlungen aus der nächsten Abrechnung einbehalten darf bei Abrechnung der Kaution. Diese Summe wird dann mit der nächsten Nebenkostenabrechnung entweder fällig oder auch verrechnet.