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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

gibt es eine Aufstellung aus welchen Gründen der Vermieter Teile der Kaution einbehalten darf? Im konkreten Fall behauptet der Vermieter ein "monatliche Abnutzungsgebühr" abziehen zu können!?! Liege ich richtig, wenn ich das für Humbug halte?

Ich weiss, dass der Vermieter wegen der Nebenkosten Kaution einbehalten darf. Gibt es dazu Richtlinien in welcher Höhe? Darf er alles einbehalten?

Danke für schnelle Antworten!
Stichwörter: rückzahlung + einbehalten + kaution

1 Kommentar zu „Rückzahlung Kaution - Was darf einbehalten werden?”

Susanne Experte!

Hallo,

die monatl. Abnutzungsgebühr nennt sich eigentlich Miete <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->
Hört sich erst mal nach Humbug an, wofür solls denn sein?

Ansonsten gilt: Die Kaution ist für Ansprüche, die sich nach Vertragsende noch aus dem Mietverhältnis ergeben, daher darf sich der VM mit der Abrechnung bis zu 6 Monate Zeit lassen. Üblich ist es, dass er eine angemessene Summe für evtl. anfallenden Nachzahlungen aus der nächsten Abrechnung einbehalten darf bei Abrechnung der Kaution. Diese Summe wird dann mit der nächsten Nebenkostenabrechnung entweder fällig oder auch verrechnet.

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