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Sammy.nrw hat diese Frage gestellt
Mir ist meine Wohnung mit 3 monatiger Frist zum 01.05.2008 wegen Eigenbedarf gekündigt worden. Das ist soweit für mich auch in Ordnung.

Nun habe ich eine neue Wohnung gefunden, der neue Vermieter würde mit mir aber nur einen Mietvertrag schliessen, wenn dieser bereits zum 01.04.2008 beginnen kann. Ich kann mir allein wegen der Umzugskosten und allem drum herum keine doppelte Mietzahlung leisten. Kann mein jetztiger Vermieter auf die Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist bestehen oder kann ich auch einen Monat früher ausziehen? Eine gütliche Einigung mit ihm, schliesse ich aus.

Fragende Grüsse
Sammy

1 Kommentar zu „Vorzeitiger Auszug bei Kündigung wegen Eigenbedarf”

Susanne Experte!

Die 3 monatige Kündigungsfrist musst Du einhalten.

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