Ghostraider
Es ist nur eine 50% Nutzung nicht möglich sodass nur höchstens 50 % in Abzug gebracht werden kann.
Ich würde auch wegen der Mietminderung, die man nicht allein durchführen sollte, einen Anwalt aufsuchen.
Gruß
ghost
Susanne
Eine Wohnung ohne WC ist nicht nutzbar, eine deutliche Mietminderung ist daher angezeigt. Der Mieter darf die Miete für die Zeit des Mangels mindern, sagt das BGB, eine Absprache oder gar Zustimmung seitens des VM ist nicht erforderlich.
Keine 100%iger Nutzung= keine 100%ige Miete!
chipmunk
Danke für die Antworten, aber eigentlich war es mir wichtiger zu erfahren, ob ich Anspruch auf ein ersatz WC für die Zeit habe. Oder habt ihr schonmal einige Tage ohne WC verbracht??
Ghostraider
Nee also Anspruch auf ein WC wenn es bei Mietbeginn mit in der Wohnung war haben Sie schon und der Vermieter muss auch irgendwie für Ersatz sorgen.
Der Vermieter kann ja auch ein Chemie Klo wie es in Wohnwagen ist aufstellen, aber ohne geht es nicht.
Ich würde sofort mal einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen.
Gruß
ghost