Gast
Der Vermieter kann Kündigen wegen begründetem Eigenbedarf oder wenn er das Eigentum ohne Kündigung nicht wirtschaftlich verwerten kann. Wenn Sie eine Kündigung ohne Begründung bekommen haben, dann ist diese unwirksam, verwahren Sie dann auf jeden Fall diese Kündigung, er hat dann kaum noch eine Möglichkeit, Sie an die Luft zu setzen. Außerdem muß die Kündigung Sie auf das Widerspruchsrecht und die Widerspruchsform (schriftlich) hingewiesen haben. Ich gehe in Ihrem Falle von einem normalen Wohnraummietvertrag aus, als Untermieter in möblierten Wohnungen sieht es anders aus.
MfG.