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Hallo,

ich bin in eine kleine Bredouille geraten.
Vorab:
In meinem Mietvertrag steht, dass ich "Die anfallenden Kosten für die Reinigung und Wartung der Therme" selbst zu tragen habe.
Das ist auch soweit in Ordnung, da dieser Betrag normalerweise um die 65€-70€ sind.

Ich muss etwas weiter ausholen, damit Sie mich komplett verstehen können:

Die Therme funktionierte anfangs nicht richtig, wurde dann repariert von der Firma X. Die Firma X tauschte ein Teil und säuberte die Therme mit unserem Staubsauger,jedoch wusste er nicht weiter und beauftragte den Kundendienst der Therme Y. Von keiner dieser Tage sah ich bis heute eine Rechnung, da dies alles der Vermieter zu tragen hat, dementsprechend ist dies bereits geregelt.
Nun war die Firma X noch einmal in meiner Wohnung, um die anstehende Reinigung/Messung durchzuführen. Dies Dauerte max. 40 Minuten! Dafür habe ich meine Freundin als Zeugin. Nachdem er die Messungen durchgeführt hatte und eine Schraube nachgezogen hatte, war er fertig.

Nun beginnt wohl mein Fehler:
Ich dachte er habe 0,5 h aufgeschrieben und unterschrieb die Angaben!
Ich bekam keinen Durchdruck, was mir jedoch in dem Moment nicht in den Sinn kam. Unter meiner Unterschrift steht " Kunde: Die Richtigkeit bescheinigt und Arbeit abgenommen". Desweiteren sind Punkte angekreuzt die er NICHT an dem Tag der Wartung erledigt hat.

Ich werde morgen mit der Firma sprechen und mir Abrechnungen anderer Mieter hier im Haus geben lassen und diese vergleichen (denn eine Mieterin hat max. 70€ bezhalt). Ich habe wohl meine Lektion gelernt, mit dem "freundlichen" Sanitärdienst X und mit GENAU prüfen, dennoch möchte ich Sie nach Ihrem Rat bitten.
Ist es möglich dagegen vorzugehen, auch wenn meine Unterschrift dort steht?
Sollte ich dennoch zur Rechtsberatung gehen?

Ich danke Ihnen für Ihre Zeit, denn der Beitrag ist ja nicht der kürzeste,

Alexander

5 Kommentare zu „Wartung der Therme”

Info 07.10.2009 23:41

Entschuldigen Sie bitte die Fehler, aber hier fehlt auf jeden Fall eine EDIT FUNKTION!

Info 07.10.2009 23:43

2. Nachtrag:
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass er sich 1,5h für die Arbeit aufgeschrieben hat.

smile30625 Experte! 08.10.2009 09:26

Hallo,

grundsätzlich hat die Firma X die Beweislast für die tatsächliche Erbringung der in Rechnung gestellten Arbeiten.

Da Sie jedoch unglücklicherweise die falsch ausgefüllte Arbeitsbescheinigung unterzeichnet haben, kehrt sich die Beweislast um.

Sie hätten eine Zeugin zur Verfügung; die Firma hat ebenfalls einen Zeugen. Falls es im Rahmen einer Beweisaufnahme zu einem Patt käme, würde dies wegen der Beweislastumkehr zu Ihren Lasten gehen.

Falls die Firma also den vollen Betrag gerichtlich geltend machen sollte, stehen Ihre Chancen eher schlecht.

Viele Grüße
smile

edy Experte! 08.10.2009 12:03

Hallo Alexander,
manche Firmen berechnen eine Zeitpauschale für die An-und Abfahrt.


lg
edy

Info 08.10.2009 16:19

Hallo edy,

diese Zeitpauschale ist gesondert aufgeführt!

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