Info 07.10.2009 23:41
Entschuldigen Sie bitte die Fehler, aber hier fehlt auf jeden Fall eine EDIT FUNKTION!
Info 07.10.2009 23:43
2. Nachtrag:
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass er sich 1,5h für die Arbeit aufgeschrieben hat.
smile30625 08.10.2009 09:26
Hallo,
grundsätzlich hat die Firma X die Beweislast für die tatsächliche Erbringung der in Rechnung gestellten Arbeiten.
Da Sie jedoch unglücklicherweise die falsch ausgefüllte Arbeitsbescheinigung unterzeichnet haben, kehrt sich die Beweislast um.
Sie hätten eine Zeugin zur Verfügung; die Firma hat ebenfalls einen Zeugen. Falls es im Rahmen einer Beweisaufnahme zu einem Patt käme, würde dies wegen der Beweislastumkehr zu Ihren Lasten gehen.
Falls die Firma also den vollen Betrag gerichtlich geltend machen sollte, stehen Ihre Chancen eher schlecht.
Viele Grüße
smile
edy 08.10.2009 12:03
Hallo Alexander,
manche Firmen berechnen eine Zeitpauschale für die An-und Abfahrt.
lg
edy
Info 08.10.2009 16:19
Hallo edy,
diese Zeitpauschale ist gesondert aufgeführt!