Ghostraider
Auch wenn die Schönheitsreparaturklausel gültig sein sollte, aber der Vermieter verlangt die Tapeten zu entfernen, brauchen Sie nichts machen da dies einer Endrenovierung gleich kommt.
Anders sieht es aus wenn die Tapeten grelle Farben oder unansehnliches Muster haben, dann wären Sie in der Pflicht die Arbeiten durchzuführen.
Die Abplatzer an den Türen fällt wahrscheinlich unter normalen Abnutzungen.
Auf jeden Fall würde ich einen Rechtsanwalt befragen und den Mietvertrag zur Durchsicht mitnehmen.
So pauschal ohne etwas zu sehen kann dies von hier nicht beurteilt werden, auch nicht ob die Klausel gültig oder ungültig ist.
Ach so, ja, wenn der Vermieter den Laminat nicht übernehmen will muss dieser entfernt werden und evtl. wenn ein Teppichboden lag der Zeitwert für diesen ersetzt werden. Wenn nichts lag oder der Boden nicht beschädigt wurde brauch kein Ersatz gestellt werden.
Gruß
ghost