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nasstaucher1972 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen

Ich habe mein Haus in zwei Wohnugen aufgeteilt ud seit Jahren vermietet. Lief alles bestens, bis eine Mieterin Anfang letzten Jahres kuendigte (ok) und dann im Sommer fristgerecht auszog (auch ok).

Problem war nur dass die Dame zum vereinbarten Termin zur Wohnugsuebergabe nicht vor Ort war. Wohnung war leer, Schluessel lagen in der Wohnung. Ich hab mir leider weiter keine Gedanken gemacht. Nachdem einige Monate spaeter die neuen Mieter einzogen und Strom und Gas anmeldeten kam die boese Ueberraschung:

Das Versorgungsunternehmen informierte mich dass die Zaehlerstaende bei Einzug weit ueber den bei Auszug von der Vormieterin gemeldeten liegen. Da ich die Zaehler selbt ueberprueft habe weiss ich, dass die Vormieterin zu niedrige Zaehlerstende angegeben hat. In der Zwischenzeit konnte es keinen Verbauch geben, da Leitungen abgeklemmt. Das Versorgungsunternehmen ist nun der Meinung dass ich als Eigentuemer fuer die Differenz aufkommen muss, in Summe ueber 700 Euro! Ist das wirklich so, kann ich das gerichtlich anfechten? Es kann doch nicht meine Verantwortung sein zu pruefen, dass ein Mieter bei Auszug korrekte Zaehlerstaende an den Versorger meldet !!

Ach ja ein Gruss an alle Vermieter im Sueden der Republik - das Unternehmen, das seine Kunden so schlecht behandelt und noch nicht mal einen Cent von seiner Forderung abweicht, ist EnBW.

Ich werde in Zukunft sicher einen anderen Stromversorger waehlen!

Vielen Dank im voraus fuer Eure Tipps und Gruesse an alle Interessierten
"Nasstaucher1972"
Stichwörter: auszug + gas + nebenkosten + strom

1 Kommentar zu „Wer kommt fuer offene Strom- und Gasrechung auf?”

Susanne Experte!

Im Endeffekt halten sich die Unternehmen an die Eigentümer, so zeigt es die Erfahrung.
Das Geld kannst Du natürlich von der ehemaligen Mieterin einklagen.

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