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motschi hat diese Frage gestellt
Guten Tag!

Ich habe eine Frage bezüglich der wirksamkeit einer Kündigung des Mietvertrages.
Ich wohne mit meinem Exfreund zusammen und habe gestern eine Kündigung vorbereitet in der steht dass ich zum Anfang des nächsten Monats ausziehen werde und mein Exfreund die vollen Rechte und Pflichten übernimmt. Diesen Brief haben sowohl ich als mein Exfreund unterschrieben, allerdings hat sich heute herausgestellt dass ich aus finanziellen Gründen doch nicht so schnell ausziehen kann.Nun hat mein Exfreund diese Kündigung eigenmächtig weggeschickt.

Meine Frage ist nun ob die Kündigung zum 1. des nächsten Monats wirksam ist und er mich theoretisch einfach vor die Tür setzen kann?

1 Kommentar zu „Kündigung wirksam?”

forsetis Experte! 16.04.2013 08:45

Die Kündigung der Wohnung ist eine einseitige Willenserkärung und muss in diesem Fall von beiden Mietern abgegeben werden. Beide müssen kündigen, dem Vermieter bleibt es überlassen, ob er mit einem Mieter einen neuen Vertrag mit evtl. neuen Konditionen abschließt.

Wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, also zum 31. Juli. Alle anderen Wünsche und Vorstellungen der Mieter müssen mit dem Vermieter besprochen/verhandelt werden, das wäre dann ein Aufhebungsvertrag.

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