lilafalita hat diese Frage gestellt
Hallo!
Bisher habe ich jährlich als Mieterin die Kosten für die Gasthermenwartung übernommen. Jetzt erfuhr ich aber von Bekannten, dass diese bei ihnen der Vermieter trägt und möchte mich daher genauer erkundigen wie der aktuelle rechtliche Stand ist.
Irritierend ist für mich außerdem, dass ich von der Hausverwaltung eine schriftliche Aufforderung für eine "Emmissionsmessung" bekam. Nachdem ich ihnen die Bestätigung für diese schickte, hieß es, das wäre falsch denn ich muss ein "Thermenservice" durchführen lassen. Warum werde ich dann zu einer "Emmissionsmessung" aufgefordert? Ich soll jetzt also für beides bezahlen, obwohl sie ersteres gar nicht wirklich brauchen?!
Nach genauerem Studieren meines Mietvertrages fand ich auch die Klausel, in der die Verpflichtung zum jährlichen "Thermenservice" erwähnt ist. Auch, dass ich für evtl. Reparaturen aufkommen muss, die Wohnung bei Auszug weiß auszumalen ist etc. Nachdem die Reparaturkostenübernahme und das weiß-Ausmalen ja mittlerweile zu ungültigen Vertragsklauseln erklärt wurden, frage ich mich, wie das nun mit dem Thermenservice/-emmissionsmessung wirklich ist?
Vielen Dank, Sandra