Oliver Curd
Hi,
setzen Sie Ihrer VM'rin eine Frist von 2Wochen um die 1000.--€ zu zahlen und falls Sie das nicht tut, teilen Sie ihR MIT DASS sIE SOLANGE DIE mIETE EINBEHALTEN BIS DIE !1000.--€ ERREICHT SIND:
Reparatur der Therme muss Vermieterin zahlen, der Mangel war schon vor Einzug!!!!!
Sie können auch bei Ausfall der Warmwasserversorgung die Miete mindern.
Warmwasserversorgung (Ausfall)
LG Berlin, WM 1955, S. 134.
AG Münster, WM 1981, S. U 22.
10 % !!!
deweiteren können Sie:
Warmwasserboiler (verkalkt)
Ist der Warmwasserboiler verkalkt und heizt deshalb nicht, so dass der Mieter in einer öffentlichen Badeanstalt duschen muss, hat der Vermieter die dafür anfallenden Kosten (Fahrgeld und Eintrittsgeld) zu bezahlen.
LG Kassel, Urteil vom 12.10.1978 - 1 S 89/78, WM 1979, S. 51.
mfg
o.c.