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Zusammenlegung zweier angrenzender Eigentumswohnungen
Der Durchbruch durch eine tragende Wand zwischen zwei Wohnungen stellt nur dann keinen Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer dar, wenn damit weder eine optisch nachteilige Veränderung des Gesamteindrucks der Wohnanlage durch die beabsichtigte Beseitigung der Betonwände zwischen den beiden Loggien der zusammengelegten Wohnungen verbunden ist noch die Statik des Gebäudes und die Brandsicherheit gefährdet werden.
Beschluss des BayObLG vom 14.02.2002
2Z BR 187/01
BayObLGR 2002, 139