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Kurierdienstfahrer kein Arbeitnehmer
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist ein Kurierdienstfahrer, der alleine entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang er tätig werden will und für ausgeführte Frachtaufträge das volle vom Auftraggeber zu leistende Entgelt erhält, kein Arbeitnehmer des Unternehmens, das die Frachtaufträge annimmt und an ihn weiter gibt.
Urteil des BAG vom 27.06.2001
5 AZR 561/99
MDR 2001, 1417