Susanne
Natürlich nicht. Mit der Zustimmung des Vermieters ist ein gültiger mündlicher Mietvertrag zustande gekommen, Zeugen dafür wären natürlich praktisch zur Beweisführung.
Ich würde schnell einen Termin bei einem Fachanwalt machen!
Biene83
Hallo Susanne,
Wenigstens mal einer der uns recht gibt. Aber meinst du im ernst wir haben überhaupt eine Chance? Und wenn wir das wirklich durchziehen und dann die Wohnung haben werden wir bestimmt jedes Jahr eine Preiserhöhung bekommen. Ich weiss nicht so recht, ich wusste wir waren im Recht, aber es ist so traurig das es Menschen gibt die uns so was antun. Anstatt einem jungen Paar gibt er die Wohnung einem Alleinstehenden Mann der nur am Wochenende da ist. Das war unsere Traumwohnung und jetzt? Jetzt sind wir am Boden. In zwei Wochen wären wir drin gewesen und jetzt das nachsendeantrag, Strom, DSL Anschluss und so weiter, alles muss rückgängig gemacht werden!
So entäuscht war ich noch nie, wirklich!!!
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Susanne
Ob Du die Wohnung wirklich noch willst, mußt Du überlegen, auf jeden Fall würde ich auf Schadenersatz klagen. Eure Kündigungsfrist läuft doch bestimmt bald ab, Ihr habt aufgrund der Zusage die Suche eingestellt und schon alles umgemeldet!
Ich wär beim Ra!
Hier ist ein ähnlicher Fall von einem Rechtsanwalt beantwortet:
http://www.frag-einen-anwalt.de/mietvertrag-aber-nun-rücktritt-durch-vermieter__f30562.html