Berthelstal 21.10.2009 14:12
wenn nebenkosten vereinbart sind muß man die auch zahlen. eine verteuerung müssen man ebenso hinnehmen wie eine verbilligung.da sie 2007 weniger bezahlthaben, war wohl der enteiligen zahlung geschuldet.
juancristobal 21.10.2009 14:36
hallo berthelstal,
vielen dank für die prompte antwort. selbstverständlich müssen nebenk. bezahlt werden, hatte nur gedacht, der vermieter hat evtl. die pflicht, sich gegen diese, wie ich finde, willkürliche gebührenfestlegung durch die stadt, einspruch einzulegen.
im sinne der kostenvermeidung gegenüber dem mieter.
juan
Berthelstal 21.10.2009 15:11
Die gemeinden haben das recht, bestimmte steuern zu erheben. So auch in ihren fall. da der vermieter diese rechtlich gesehen,an seine mieter weitergeben kann, dürfte sein interesse an einem widerspruch wohl eher gering sein. warum sollte er auch wegen seines Mieters womöglich vor gericht ziehen. sie würden das auch nicht tun. Fazit: man muß schlucken. So ist das Leben.