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Thomas2812 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.


Folgendes Problem haben wir.
Wir zeiehen auf den 01.04 um. In dieses Haus können wir seit ca. 2 Wochen.Wir haben die Vormieter immer wieder darauf angesprochen ,wann wir denn die Zählerstände gemeinsam ablesen. Immer hiess es, das hatr noch Zeit. Nun kamm an vergangen Mittwoch die Vormieterin um gemeinsam mit mir das zu erledigen. Beim heizölTank meinte sie, Das kann ja gar nicht sein,vor 2 Wochen waren es noch 64% nun sind es noch 36%.

Nun will die die Kosten für die 64% Prozent von uns, dies ie aber ohne jeden Zeugen abgelesen haben will? Was nun? Woran halt ich mich? Und, hat jemand eventuell ein Gerichtsurteil? Da die sehr Streitbar sind ,wir wir bereits jetzt schon wissen.
Danke im Voraus!

Gruss Thomas

Nachtrag: Heut war die Vermieterin da und hat uns ein schreiben vom Stomversorger überlassen. Ibn diesem Steht, das der bisherige Kunde am 28.02 ausgezogen ist. Und das ist eben dieser Tag, an dem ich mit der bisherigen Mieterin durch das Haus gelaufen bin und dieZählerstände abgelesen hab. Folglich ist für mich doch dieserTag bindend,oder irre ich mich?

0 Kommentare zu „Zählerstände bei Mieterwechsel wann ablesen?”

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