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Hallo Zusammen-
wir sind seit Aug diesen Jahres in einem Zeitmietvertrag bis 2010. Im Mietvertrag ist die Befristung explizit begründet mit Sanierungsmaßnahmen, im Mietvertrag selbst steht jedoch nichts vom Ausschluß des Kündigungsrechts für den Mieter. Stutzig gemacht hat uns der Passus im Mietvertrag: "Die Kündigung muß schriftlich spätestens bis zum 03. Werktag eines Kalendermonats erfolgen" - bei Zeitmietverträgen ist doch normalerweise gar keine Kündigung vorgesehen ?! Gibt es überhaupt eine Chance das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden ??? Danke für Eure Hilfe!
Gruß Philipp