Susanne
Verträge sind einzuhalten, Sie waren ja bei Unterzeichnung des Mietvertrags damit einverstanden, dass Sie mindestens bis zum 30.04.2006 "auf der Wohnung sitzenbleiben".
Gast
Ja, das stimmt schon!
Gibt es denn Sonderkündigungsregeln, wie z.B. dass Zusammenziehen mit dem Lebenspartner oder Wechsel des Beschäftigungsortes?
Beides ist bei mir nämlich der Fall...