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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe im Mai diesen Jahres einen Mietvertrag über eine 1Raumwohnung geschlossen. In diesem Vertrag stand, dass eine Kündigung nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 3 Monaten zu kündigen ist, jedoch frühestens zum 30.04.2006 möglich ist.

Ich habe diese Wohnung am 28.10.2005 gekündigt, da ich mit meiner Lebenspartnerin zusammengezogen bin und die Wohnung für 2 Personen zu klein ist. Ich bekam eine Bestätigung, dass die Wohnung zum 30.04.2006 gekündigt sei.

Nun zu meiner Frage:
Ist es rechtens, dass ich bis zum 30.04.2006 auf dieser Wohnung "sitzen bleibe", oder habe ich ein Recht auf die 3-monatige Kündigungsfrist?

Vielen Dank im voraus für Eure Mühen...
Stichwörter: kündigung + mietwohnung + mietzeit + ablauf + jahres

2 Kommentare zu „Kündigung Mietwohnung vor Ablauf eines Jahres Mietzeit?”

Susanne Experte!

Verträge sind einzuhalten, Sie waren ja bei Unterzeichnung des Mietvertrags damit einverstanden, dass Sie mindestens bis zum 30.04.2006 "auf der Wohnung sitzenbleiben".

Gast Experte!

Ja, das stimmt schon!

Gibt es denn Sonderkündigungsregeln, wie z.B. dass Zusammenziehen mit dem Lebenspartner oder Wechsel des Beschäftigungsortes?

Beides ist bei mir nämlich der Fall...

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