Ghostraider
Zum einen, die Wohnung ist gemietet wie gesehen. Sie haben kein Recht auf Einbau einer Heizung, da bei Besichtigung der Wohnung auch keine vorhanden war und sie trotzdem die Wohnung genommen haben.
Sie haben nur ein Recht auf eine bestimmte Mindesgradzahl in den Räumen, die über den angegebenen 8 und 13 Grad liegt.
Ich will mal aus dem Kopf sagen Wohnzimmer, Küche 22-24 Grad Schlafzimmer 18 Grad Bad 24 Grad. So in der Norm liegt es ungefähr aber nicht tiefer.
Wie es jetzt mit der Heizung ist ob elektrisch oder Zentralheizung sollte mal bei einem Mieterverein nachgefragt werden.
Auch was die Isolierung betrifft, die wird wohl nicht auf Ihren Wunsch angebracht, aber welche Pflichten der Vermieter in diesem Fall speziell hat kann Ihnen da auch gesagt werden.
Gruß
ghost
vemi
Hallo,
wie folgt zu den einzelnen Punkten:
Außendämmung:
es gibt lt. ENEV keine Nachrüstpflicht der Außendämmung. Nachrüstpflichten zur Dämmung gab es z. B. nur für nicht begehbare Dachräume. Du kannst sicherlich einen Energieberater beauftragen, die Situation deines Hauses auf die Vorschriften der ENEV zu prüfen. Er kann dich dann auch über die Pflichten des Vermieters zur Nachrüstung aufklären. Die Kosten müsstest jedoch du übernehmen. Für Berlin/Brandenburg könnte ich dir ggf. jemanden nennen.
Heizung:
Hier sollte durch einen Fachmann die Heizleistung der jeweiligen Heizkörper geprüft werden. Diese "können" zu gering ausgelegt sein. Was euer Schlafzimmer angeht. Ist es als Wohnraum oder als Abstellkammer im Mietvertrag erfasst? Eine Kammer muss keine Heizung haben.
Meines Wissens (hier bin ich allerdings nicht sicher) muss eine heizmöglichkeit in jedem Wohnraum vorhanden sein. Das kann auch eine durch den Vermieter gestellte E-Heizung sein. Hier ist allerdings zu prüfen, ob die E-Anlage das zulässt.
Hoffe erst einmal geholfen zu haben.
Gruß Vemi