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Elorian.Ridenow hat diese Frage gestellt
Eine Frage zum Thema Sicherungskasten bzw Stromzähler.

Ich habe die Möglichkeit eine echt schöne Wohnung anzumieten. Das Haus besitzt 2 Wohnungen. In der unteren wohnen die Vermieter selbst, ein etwas älteres Ehepaar. In einem Kasten im Flur befindet sich der Sicherungskasten mit den Sicherungen und den Stromzählern für beide Wohnungen. Aus einem unerfindlichen Grund wollen die Vermieter allerdings nicht den Schlüssel herausgeben, was sich bei der Besichtigung herausgestellt hat.

Nun ist die Frage: Sind sie dazu eigentlich verpflichtet? Wenn ich mal nachts eine Sicherung rausschiesse oder beide im Urlaub sind, ist das dann ja auch etwas unangenehm..laut Murphy passiert ja immer dann etwas.

Danke für schnelle Antworten! Die Entscheidung muss nämlich morgen gefällt werden...


Grüße

Elorian

3 Kommentare zu „Zugang zu Sicherungskasten und Stromzähler”

Ghostraider Experte!

Der Vermieter hat doch wohl nichts zu verbergen?
Wenn nein sollte er ganz schnell den Kasten öffnen und offen lassen. Denn, sollte mal ein Kurzschluss sein oder es muss schnell der Strom ausgeschaltet werden sieht der Vermieter alt aus wenn es zum Schaden kommt.
Sprechen Sie nochmals eindringlich mit dem Vermieter und machen Sie ihm klar das er verpflichtet ist Ihnen den Stromzähler und Sicherungskasten frei zur Verfügung zu stellen.
Sollte er sich weigern sprechen Sie mit dem Stromversorger der soll dann einen neuen Zähler anbringen und lassen Sie das ganze einen Rechtsanwalt machen.
Ach so, fragen Sie direkt den Vermieter ob er alle Kosten tragen will.

Gruß
ghost

Elorian.Ridenow

Noch habe ich ja den Mietvertrag nicht unterschrieben. Die beiden älteren Herrschaften scheinen eher etwas ängstlich zu sein, dass da "irgendwas" passiert oder so...
Mal davon abgesehen..was sollten sie verbergen wollen..den Kasten hab ich ja gesehen...was ich an strom verbrauche interessiert die nicht und umgekehrt interessiert es mich nicht, wo deren Stromverbrauch liegt.
Es gibt also eigentlich keinen logischen Grund den Schlüssel einzubehalten.
Ich wollte also nur wissen, ob die Vermieter mir einen Schlüssel geben MÜSSEN...

Trotzdem danke schonmal für die schnelle Antwort!

Susanne Experte!

Bei der Konstellation gebe ich zu bedenken, dass die Vermieter nach §573c BGB ein erleichtertes Kündigungsrecht haben. Sie können Dich ohne Grund, allerdings dann mit einer verlängerten KF, kündigen.
So schön kann eine Wohnung gar nicht sein, dass ich mich auf sowas einlassen würde, wenn das schon so anfängt.
Da wohnst Du sicher nicht lange.

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