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Iglesias hat diese Frage gestellt
Hallo, meine Mietvertrag enthält folgende Klausel

" Ab Mietbeginn sind die Schönheitsreparaturen vom M
ieter, bei normaler Abnutzung in Küche, Bad und WC
in der
Regel alle 3 Jahre, für alle übrigen Räume in der R
egel alle 5 Jahre sach- und fachgerecht auszuführen
.
Die
Durchführung der Schönheitsreparaturen obliegt dem Mieter.
Diese umfassen insbesondere das
Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das P
flegen der Fußböden, das Streichen der Innentüren,
der Fenster und Außentüren von innen, des sonstigen Holzwerks sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Mieträume in neutralen Farbtönen. Parkettböden sind versiegelt zu halten, Teppichböden zu reinigen "

Die bekanntermassenb ungültig wegen "neutralen Farbtönen zu Wohnzeit" siehe http://www.ra-zehnter.de/BGH-VIII-ZR-166-08.pdf />
Diese Klausel umfasst auch Pflege des Fussbodens. Wir haben PVC und Laminat. Heisst es, dasswir Fussboden auch nicht pflegen mussten und das die Sache des Vermieters oder ist es immer die Sache des Mieters. Danke

1 Kommentar zu „Pflege des Fussbodens”

forsetis Experte! 21.04.2014 09:22

An anderer Stelle wurden diese Fragen ausführlich behandelt. Auch ich kann nur zu einem Anwalt für Mietrecht raten.

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