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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe heute eine Nebenkostenabrechnung von der Hausverwaltung meiner ehemaligen Mietwohnung erhalten. Wir haben in dieser Wohnung 9 Monate gewohnt.
Der Zeitraum für die Nebenkostenabrechnung (innerhalb eines Jahres) wurde eingehalten.

Die Hausverwaltung hat die Abrechnung der Nebenkosten von der Firma „ISTA“ erstellen lassen. Diese Firma hat nicht nur den Verbrauch der Heizkosten und Warmwasserkosten berechnet sondern auch noch sämtliche andere zulässige Nebenkosten (Versicherung, Wasserverbrauch, etc.), des Weiteren vermute ich auch unzulässige Nebenkosten wie:

- Gebühr Kaltwassererzeugung = 4,92.-
- Abrechnung der Hausnebenkosten = 7,89.-
- Sonderkosten einzelner Nutzer Nutzerwechselgebühr = 16,12.-
- Kundend. einz. Abnehmen Zwischenablesegebühr = 62.58.-

Kann mir die Hausverwaltung diese Extrakosten der ISTA einfach in Rechnung stellen?
Schließlich ist es ja Aufgabe der Hausverwaltung Zählerstände abzulesen und Nebenkostabrechnungen zu erstellen, wenn dennoch die Hausverwaltung diese Angelegenheit weitergibt muss sie doch eigentlich für die dadurch entstehenden Extrakosten selber grade stehen bzw. der Vermieter der Wohnanlage.

Des Weiteren meine ich das diese oben aufgeführten Posten nicht umlagefähig sind als Nebenkosten.
Stichwörter: ista + nebenkostenabrechnung + auftrag + hvw

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung von der ISTA im Auftrag der HVW”

Susanne Experte!

Nein, diese Gebühren müssen der/die Eigentümer zahlen, ist nicht auf den Mieter umlegbar.

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