Susanne
1. WIeviel darf meine mutter ohn mietvertrag verlangen ?
<strong>ohne Mietvertrag wird es nie geben! Einer wohnt und zahlt Miete und der andere stellt die Wohnung zur Verfügung. Durch dieses sog. konkludente Handeln entsteht ein mündlicher Mietvertrag. Ein schriftlicher Mietvertrag ist nicht zwingend erforderlich!
Die Miethöhe ist frei verhandelbar bei Vertragsabschluß, ansonsten gilt der Mietspiegel der Stadt.</strong>
2. solltre ich einen Míetvertrag mit ihr machen ?
<strong> Beim mündlichen Mietvertrag richten sich alle Konditionen nach dem BGB, das ist für den Mieter eher von Vorteil, z.B. sind die Schönheitsreparaturen (renovieren) grundsätzlich Sache des Vermieters!!! Daher würde ich keinen schriftlichen MV machen!</strong>
3. Wen ja (Mietvertrag) wieviel steuern muss sie zahlen .
<strong> Ob schriftlicher Vertrag oder nicht, wenn die Wohnung vermietet ist, müssen die Einnahmen unter Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angegeben werden, alles andere wäre Steuerhinterziehung. Die Höhe der Steuern hängt auch von den anderen Einnahmen ab.</strong>