Susanne
Das Aufbringen von Putz auf die Wände stellt m.E. eine bauliche Massnahme dar, der der VM zustimmen muss. Dies ist offensichtlich nicht geschehen. Der Vermieter hat grundsätzlich ein Anrecht auf Rückbau und wollte das wohl auch gegenüber der Vormieterin geltend machen. Mit Übernahme der Wohnung in diesem Zustand hast Du die Pflicht für diesen Rückbau übernommen und bist damit verpflichtet, den Putz zu entfernen und Tapete aufzubringen.
Christoph_A.
Ob das ein Mangel ist oder noch unter die Gestaltungsfreiheit der Wohnung fällt, sei dahingestellt.
Entscheidend ist aber, daß die Vormieterin diesen Sachverhalt als Mangel anerkannt hat und Du als Nachmieter in diese Pflicht eingetreten bist.
Von daher wirst Du wohl nicht umhin kommen, zu tapezieren, falls Du nicht eine Rechtsvorschrift oder ein Urteil findest, wo das Aufbringen von Putz anstelle einer Tapete noch unter die Gestaltungsfreiheit fällt.
Aber andererseits wurde das als Mangel anerkannt.