Susanne
Stimmt, Du bist Gesamtschuldner hast aber das Recht im Innenverhältnis das Geld einzuklagen.
Seelenlos
Ich muss auf die Klage innerhalb von zwei Wochen antworten! Der Klage widersprechen brauche ich nicht, denn die Fakten sind klar. Wir haben 3 Monate lang keine Miete gezahlt. Ich habe nun Angst, dass wenn ich auf die Klage reagiere und die Forderung akzeptiere, er sich aber nicht meldet, die mich allein darauf verklagen, die Kosten zu tragen... das ich dann plötzlich alleine dafür haften muss.
Verstehen Sie, wie ich das meine?
Ich habe mit sowas noch nie zu tun gehabt, ich weiss nicht wie ich darauf reagieren muss, was ich schreiben muss, wie das aussehen muss.
Susanne
Genau so wird das geschehen und das ist vollkommen korrekt. Jeder Hauptmieter im Mietvertrag haftet vollständig. Daher bekommst Du die Klage auf die Gesamtsumme, weil Du greifbar bist. Du musst tatsächlich allein dafür haften.
Seelenlos
Also, wenn er sich nun nicht meldet und ich darauf reagiere, dann habe ich quasi Pech gehabt, dass gilt als Schuldanerkenntnis und die können mich dafür zur Kasse beten?
Was ist denn das für ein Mist?
Da ich alleinerziehend bin und mich momentan auch noch in der Ausbildung befinde, haben sie sich absolut die falsche Person ausgesucht *lach*
Er reagiert überhaupt nicht. Er hat sich weder für eine Wohnungsübergabe dort gemeldet, schmiss die Schlüssel einfach in den Postkasten der ehemaligen Vermieter und für Ihn war das Problem aus der Welt.
Wenn ich nun einfach nicht auf die Klageschrift reagiere, wird ein Versäumnisurteil gesprochen, dass dann uns beide betrifft, oder?
Die Klage betrifft uns beide, dass heißt, wir würden beide als Gesamtschuldner eingetragen und die können sich aussuchen, bei wem Sie pfänden wollen?
Susanne
Nicht reagieren ist so ziemlich das Dümmste....
Die Forderung besteht und ist berechtigt- dann nimm auch dazu Stellung!
Ghostraider
Ich glaube eine Möglichkeit besteht noch um evtl. aus der Sache rauszukommen.
Solltest Du finanziell nicht in der Lage sein die Mietschulden zu tragen könnte es sein das das Gericht sich an deinen Ex hält und diesen zur Kasse bittet da dieser finanziell besser steht.
Oder das eine Ratenzahlung angeboten wird.
Wie gesagt ich glaube und es wäre gut sich mal darüber zu erkundigen.
Gruß
ghost
Seelenlos
Hallo Ihr
Vielen Dank erstmal für eure Meinungen. Es gibt Neuigkeiten!
Ich muss dazu kurz ausholen. Als ich mich von meinem Ex getrennt habe, hat er einige wenige Sachen genommen und ist zu seiner Mutter verschwunden. In der Zeit habe ich mir eine neue Wohnung gesucht.
Ich bin dann auch zum 01.02.2008 ausgezogen, obwohl der Mietvertrag erst Ende März auslief. Ich bin davon ausgegangen, so war es abgesprochen, dass mein Ex die Wohnung solange nutzen würde. Das tat er aber nicht.
Die Möglichkeit bestand, die Wohnung zum 01. März neu zu vermieten, also rief ich Ihn an und sprach mit Ihm, ob das möglich wäre, dass er seine Möbel und Sachen aus der Wohnung holt, damit die neu bezogen werden kann, dann hätten wir einen Monat Miete gespart. Er sagte, er würde das hinbekommen und so verblieben wir!
Am 29 Februar bin ich dann hin, um zu schauen, ob Post für mich da liegt, dabei bin ich auch in die Wohnung. Alle seine Sachen standen noch dort. Er hat nichts abgebaut, nichts weg gebracht ... alles wie zuvor. Er war wohl nicht einmal da.
Auf Drängen der Vermieter und durch ein Schreiben meinerseits an seine Mutter räumte er die Wohnung Mitte März halbherzig ... das bedeutet, er hat nur die großen Möbel mitgenommen. Küche, Sofa, Badezimmerschrank... alles andere ließ er stehen. Na gut habe ich gedacht, dass wird er noch holen. Am 20 März bin ich dann nochmals in die Wohnung um zu gucken, ob es voran geht und siehe da: Die Sachen standen immer noch da. Tja, am 26 März habe ich dann die Wohnung leer geräumt und gereinigt, denn seine Handynummer hat er gewechselt und bei seiner Mutter läßt er sich nicht mehr blicken.
Ich habe nun also meinen Keller mit seinen Sachen vollstehen. Wichtige Schreiben, Prüfungsurkunden etc.
Auch das interessierte ihn nicht. Meine ehemaligen Vermieter sind schon sehr alt. Ich wollte am 01. April mit Ihnen die Wohnungsübergabe machen. Da die Frau im Krankenhaus liegt, sagte mir der Vermieter, dass er momentan nicht die Zeit hätte um sich darum zu kümmern, denn er würde den ganzen Tag am Bett seiner Frau im Krankenhaus verbringen. Die Wohnung würde sowieso leer stehen und von daher könnte man die Übergabe auch später machen. Seine Tochter würde sich bei mir melden!
Doch es meldete sich niemand bei mir. Dann bekam ich vergangenen Donnerstag die Klageschrift zugestellt. Und nun ratet mal, wer die Vermieter vertritt? Die Tochter.
Daraus ergibt sich dann das nächste Problem. Die Tochter darf sich nicht mit mir treffen, denn sie würde als Anwältin der Partei in einen Interessenkonflikt geraten. Nun habe ich immer noch die Schlüssel der Wohnung.
Hmm ... ich habe mit der Frau telefoniert. Sie wollte und konnte mit mir aber darüber nicht sprechen, auch dürfte sie mich nicht beraten. Die wollen die Klage auf jeden Fall durchziehen, denn ohne Klage keinen Titel, ohne Titel keine Pfändung, ohne Pfändung kein Geld.
Ich möchte nur, dass das Urteil uns beide betrifft. Wie soll ich das Schreiben? Er reagiert einfach auf nichts. Er ignoriert alles.
Ich habe Angst, dass wenn ich was schreibe, es dann nachher so ausgelegt wird, dass ich die Forderung anerkenne, er sich nicht rührt, ich dann Pech gehabt habe und als Alleinschuldner dafür aufkommen muss.
Kann mir jemand sagen, wie ich das Schreiben kann/ soll?
Susanne
Du scheinst es ja nicht kapieren zu wollen.
Da Dein Ex wohl derzeit keine offizielle Meldeadresse hat, würde es Arbeit bedeuten, ihn zu suchen.
Das kann sich der Kläger aber sparen, weil jeder Hauptmieter einzeln Gesamtschuldner ist- daher wirst Du auf die gesamte Summe verklagt und dagegen kannst Du <strong>gar nichts</strong> machen !!!
Der Vermieter kann sich bei mehreren Hauptmietern einen aussuchen, den er verklagt.
Du bist hier im Leben und nicht im Kindergarten wo Du rumnölen kannst: Der hat das aber auch gemacht...