stern hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir sind kürzlich umgezogen und haben nun von dem Vermieter erfahren, dass er uns die Kaution kürzen möchte.
Der Grund ist eine Wand, an welche er schon vor Jahren 2 Holztüren angebracht hat.
Unter den Holztüren vermuten wir keine fachgerecht vollendete Wand, weswegen diese höchstwahrscheinlich mit den Holztüren überdeckt wurde.
Auf Anfrage bei Einzug, bzgl. Wandgestaltung und Tapezierung in der ganzen Wohnung haben wir die Rückantwort bekommen, dass wir alles machen dürfen, um uns in der Wohnung wohlzufühlen. Dies bezog sich nicht explizit auf die Holzwand, sondern im Allgemeinen auf alle Wände, denn diese hatten einen katastrophalen Zustand. Wir mussten vor dem tapezieren erstmal alle Wände schleifen.
Zurück zu der Garderobenwand, diese habe ich direkt zum Einzug mit dunkelroter Farbe gesprüht, da für mich seine Zusage für alle Wände galten.
Er hat uns mehrere Male besucht, nie etwas zu der Garderobe gesagt, ganz im Gegenteil unsere Arbeit und Gestaltung fand er toll.
Kurz vor dem Auszug habe ich die Garderobe in grau/silber gesprüht.
Zur Übergabe (wir waren nicht dabei) waren er, bzw. eher seine Frau schockiert über die Lackierung. Übrigens wurde die neue Nachmieterin vom Vermieter gefragt, ob sie diese Holztüren da überhaupt haben möchte.
Nun meine Frage: wie wird diese Garderobe/Holztüren gezählt? Darf ich diese als Vermieter streichen/lackieren?
Darf der Vermieter mir die Kaution kürzen, ohne mir vorher explizit gesagt zu haben, dass ich diese nicht verändern darf?
Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Antworten.