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Hase hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe heute erfahren, dass, wenn ich ein Zimmer meiner gemieteten Wohnung untermieten möchte, ich monatlich einen Zuschlag an meinen Vermieter zahlen muss.

Ich würde somit gerne wissen, ob dies erlaubt ist, bzw. mein Vermieter eine solche Untermietgebühr verlangen darf. Im Hauptmietvertrag steht meines Erachtens nach kein solcher Zusatz. Allerdings steht bei der Kostenauflistung der Miete folgender Unterpunkt "Zuschlag für Untermieter: .0,- € ". In dem ursprünglichen Mietvertrag, welchen ich unterschrieben habe, steht an dieser Stelle 0€, da es zu dem Zeitpunkt noch möglich war mit zwei Hauptmietern in der Wohnung zu wohnen. Dies hat sich leider geändert und so muss mein neuer Mitbewohner mein Untermieter werden. Muss ich das Geld zahlen?

Herzlichen Dank für jegliche Hilfe.

Liebe Grüße,

H
Stichwörter: zuschlag + miete + untermieter

1 Kommentar zu „Zuschlag auf Miete wegen Untermieter”

Susanne Experte!

Offenbar besteht doch dazu eine vertragliche Vereinbarung, daran muss sich auch der VM halten!

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