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Peter Voswinkel hat diese Frage gestellt
Hallo!

Mein Vermieter möchte von einem Fenster ein Aufmaß machen lassen, um es zu ersetzen. Es handelt sich hierbei um ein Schlafzimmerfenster. Ich wohne in einer WG und das Schlafzimmer gehört dem Mitbewohner, welcher den ganzen Tag über auf der Arbeit ist. Wie sieht es aus? Ist mein Mitbewohner verpflichtet, dem Vermieter und dem Handwerker, während der Zeit, wo er nicht da ist, über mich Zugang zu gewähren zu "handwerkerüblichen Zeiten"?

Er hat auch erst um drei Termine gebeten (die mein Mitbewohner ihm genannt hat), um dann zu sagen, die Termine wären zu spät, die Fenster würden nächste Woche in Produktion gehen.

Mein Mitbewohner fühlt sich nun zu Recht unter Druck gesetzt, vor allem da der Vermieter fast zwei Jahre Zeit hatte, sich auch in der warmen Jahreszeit darum zu kümmern. Nun kann sich mein Mitbewohner nicht einfach frei nehmen, will aber auch gerne dabei sein.

Meine Fragen sind also:

Muß mein Mitbewohner den Handwerker / Vermieter für ein Aufmaß einlassen, wann dieser will?
Oder muß sich der Vermieter an die Zeiten halten, wo mein Mitbewohner auch zuhause ist, da dieser gerne dabei sein möchte?
Oder muß eventuell ich ihn einlassen?
Kann der Vermieter entscheiden, wann das Fenster ersetzt wird?
Oder geht das nur in Absprache mit meinem Mitbewohner?

Es ist wohl verständlich, das mein Mitbewohner von der Aussicht, eventuell um diese Jahreszeit sein Schlafzimmerfenster (!) austauschen lassen zu müssen, nicht begeistert ist.

Gruß,

Peter

1 Kommentar zu „Zutritt für Handwerker?”

Susanne Experte!

Solche Maßnahmen sind durch den Mieter zu dulden, der VM hat Anspruch auf Einlass, die Anwesenheit des Mieters ist dabei nicht erforderlich.
Der Mieter kann natürlich nicht verlangen, dass ein Termin zu unüblichen Zeiten, z.B. nach 18:00 Uhr gemacht wird. Man muss schon bei einer Terminabsprache zu einem gewissen Grad kompromissbereit sein.

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